Elektro Altgeräte Recycling
Was verbirgt sich hinter WEEE und ElektroG?
Die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) wurde durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in deutsches Recht umgesetzt. Mit der Richtlinie und dem ElektroG gemeint sind elektrisch betriebenen Geräte aller Art. Oder vereinfacht ausgedrückt: Alles, was Strom braucht und verbraucht.
Die lunea UG ist bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (EAR) mit der Reg. Nr. DE34944910 registriert. Die EAR (Nordostpark 72, 90411 Nürnberg) ist die gemeinsame Stelle der Hersteller im Sinne des ElektroG und wurde vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben betraut. In diesem Rahmen registriert die Stiftung die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung von Sammelbehältern und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE).
Ziel des ElektroG ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Darüber hinaus soll es helfen die natürlichen Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass Altgeräte einer fachgerechten Entsorgung zugeführt und möglichst effizient verwertet werden. Deshalb ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, alte Elektro- und Elektronikgeräte getrennt zu sammeln und an die Rücknahmestellen, z. B. Wertstoffhöfe oder Sammelstellen der Handelsunternehmen zurückzugeben.